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Kommissionsvereinbarung

zwischen Ranissance Secondhand (Rani Froewys) und der/dem KommissionsgeberIn

 

 

  1.  Ranissance verkauft auf Kommissionsbasis Kleidung von Privatpersonen an Privatpersonen.
     

  2. Die KommissionsgeberIn bestätigt, dass die übergebene Ware ihr alleiniges Eigentum ist und dass es sich um echte Markenware (keine Fälschungen!) handelt. 
    Der Kommissionsvertrag wird im Geschäft bei Übergabe abgeschlossen. 

     

  3. Die Waren werden von der Kommissionsgeberin oder von Ranissance in einem Kleiderkonto erfasst, die Kommittentin kann jederzeit online  auf der Website www.ranissance.at den Verkaufsstatus einsehen. Falls die Waren von Ranissance im Kleiderkonto registriert werden, verrechnet Ranissance 1,50€ Bearbeitungsgebühr pro Stück/Paar.
     

  4. Ranissance behält sich das Recht über die Preisgestaltung vor.
    Die Kommittentin erhält 50% des erzielten Nettoverkaufspreises. 

     

  5. Die Kommissionsware ist nicht versichert: Für Verlust durch Diebstahl, oder Beschädigung (z.B. bei der Anprobe) wird durch Ranissance keine Haftung übernommen.
     

  6. Die Ware wird für die Dauer von 3 Monaten im Geschäft zum Verkauf angeboten, sofern nicht ausdrücklich nach Absprache verlängert wird. Nach Ablauf der 3 Monate wird die Kommittentin von Ranissance Secondhand kontaktiert.
     

  7. Nicht verkaufte Ware kann nach Ablauf der 3 Monate innerhalb einer vierzehntägigen Frist abgeholt werden. Geschieht dies nicht, spendet die Kommittentin die Ware an Ranissance, welche die Ware einem guten Zweck zuführen wird.
     

  8. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder bar nach Ablauf der Kommissionszeit (und ggf. den 2 Wochen Abholfrist), bei Abholung der unverkauften Stücke.
     

  9. Datenschutz:
    Die Kommittentin erklärt sich mit dem Unterzeichnen dieses Vertrages damit einverstanden, dass alle von ihr angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden und für die Abwicklung unserer Vereinbarung von der Eigentümerin und MitarbeiterInnen des Geschäfts verwendet und verarbeitet werden.

     

  10. Mit der Unterschrift bestätigt die Kommittentin, die Bestimmungen dieses Kommissionsvertrages verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein.
     

  11. Gerichtsstand ist Wien, Österreichisches Recht findet Anwendung.

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